EFX Kre-Alkalyn 3000 - 260 Kapsel

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Beim EFX Kre-Alkalyn handelt es sich um gepuffertes Kreatin-Monohydrat mit einem PH-Wert von 12.

  • Dopingmittelfrei
  • 3000 mg pro Tagesportion
68,40
(inkl. Ust.) 1 kg á € 273,60
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Bezeichnung:

Nahrungsergänzungsmittel. Kreatin in Kapselform.

 

Zutaten:

Kre-Alkalyn (gepuffertes Kreatin-Monohydrat (78,2%)), Kapsel (Gelatine), Maltodextrin, Magnesiumstearat, Farbstoffe (E129, E110, E133, E171)

 

Allergene:

Gelatine

 

Nettofüllmenge:

249g - dies entspricht 260 Kapseln

 

Verzehrempfehlung:

Empfohlen ist die Einnahme von täglich 4 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit (300ml). An Trainingstagen 30 Minuten vor dem Training.

 

Aufbewahrung:

Ungeöffnet, kühl und trocken lagern.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Verpackung des jeweiligen Produkts.

 

Hersteller und Vertrieb:

Body Attack Sports Nutrition GmbH & Co. KG

Schnackenburgallee 217-223

D-22525 Hamburg

 

Nährwertetabelle

Durchschnittliche Nährwerte

pro 100g

pro Portion*

% NRV**

Energie

0 kJ/ 0 kcal

0 kJ/ 0 kcal

 

Fett

0 g

0 g

 

davon:

 

 

 

– gesättigte Fettsäuren

 

 

 

– einfach ungesättigte Fettsäuren

 

 

 

– mehrfach ungesättigte Fettsäuren

 

 

 

Kohlenhydrate

0 g

0 g

 

davon:

 

 

 

– Zucker

0 g

0 g

 

– mehrwertige Alkohole

 

 

 

– Stärke

 

 

 

Ballaststoffe

0 g

0 g

 

Eiweiß

0 g

0 g

 

Salz

0 g

0 g

 

Vitamine und Mineralstoffe

 

 

 

Kreatin-Monohydrat

0 g

3000 mg

 

davon:

 

 

 

– Kreatin

 

2644 mg

 

* eine Portion entspricht 4 Kapseln

** % Nährstoffbezugswerte (pro 100g)

 

Hinweise:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieses Produkt ist kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensführung. Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Das Produkt ist nicht für Schwangere, Stillende, Kinder, und Jugendliche geeignet. Bei Unsicherheiten zu Einnahme und Dosierung konsultieren Sie einen Arzt oder eine anderweitig qualifizierte Fachkraft.

Aufgrund von EU-Verordnungen, insbesondere der Lebensmittelinformationsverordnung und der so genannten Health-Claims-Verordnung, können für die verkauften Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungen keine gesundheits- und/ oder krankheitsbezogenen Angaben zur Anwendung gegeben werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Angaben dem wissenschaftlichen und technischen Stand der Dinge entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben können nur dann gemacht werden, wenn diese von der EFSA (European Food Safety Authority) sanktioniert wurden. Krankheitsbezogenen Angaben sind gänzlich verboten. Die entsprechenden Verordnungen wurden erlassen, um irreführende Werbung zu unterbinden.

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen gutzuheißen, die das Wohl des Einzelnen fördern. Daher versuchen auch wir diesen Verordnungen nach bestem Wissen und Gewissen Genüge zu tun. Wir werden daher wissentlich keine entsprechenden Angaben in Bezug auf jedwede Art von Produkten machen.

Sollte von deiner Seite Informationsbedarf bestehen, kannst du gerne jederzeit eine Beratung bei uns in Anspruch nehmen. Sollte diese Beratung gesundheits- und/ oder krankheitsbezogene Informationen beinhalten, können diese nur in Bezug auf Wirkstoffe ohne Beziehung zu irgendwelchen Produkten gemacht werden. Solche Informationen entsprechen jedenfalls höchsten wissenschaftlichen und ethisch/ moralischen Standards und stellen keine Werbung dar.
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